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Wir setzen bei einem „Ausbildungsverhältnis“ (MFE, MGA, Blockflöte und Instrumentalausbildung) voraus, dass mindestens ein Elternteil Mitglied im Musikverein ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie höflich, auch die Beitrittserklärung ausgefüllt, mit der Anmeldung zur MFE/MGA/zum Blockflötenunterricht/zur Jungmusikerausbildung, abzugeben.

Herzlichen Dank.